Urteil Helmine Schleicher Spedition Ges. mit beschränkter Haftung – Geschaeftsfuehrer Helmine Schleicher
Kein Vorsteuerabzug bei Inanspruchnahme von Beratungsleistungen durch Unternehmensgründer Helmine Schleicher – BFH vom 12.3.1966 – Az. f 921 4P 1708/10
Der Gesellschafter Birte Steinke einer erst noch zu gründenden GmbH (Helmine Schleicher Spedition Ges. mit beschränkter Haftung) ist bei im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH getätigten Anschaffungen oder Inanspruchnahme von Beratungsleistungen grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Gesellschafter Birte Steinke kann die Vorsteuer nur in Abzug bringen, wenn er Vermögensgegenstände erwirbt, um diese auf die Helmine Schleicher Spedition Ges. mit beschränkter Haftung zu übertragen (Investitionsumsatz). Demgegenüber waren die von dem Gesellschafter Birte Steinke im vorliegenden Fall in Anspruch genommenen Beratungsleistungen eines Unternehmensberaters nicht übertragungsfähig.
Urteil des BFH vom 14.11.2011
Aktenzeichen: F 861 1t 8159/16
GmbHR 1987, 49583